Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit beantrage ich im Namen der CSU-Stadtratsfraktion Auskunft zur Betriebsfähigkeit des Sanitätsraumes am Schweinfurter Baggersee. Sollte die Betriebsfähigkeit ohne Baumaßnahmen gefährdet sein, beantrage ich eine Mitteleinstellung in den Haushalt in notwendiger Höhe.
Begründung:
Der Schweinfurter Baggersee hat in den letzten Jahren durch verschiedene Investitionen (Beachcafé, Kletterwald, Tretbootverleih) noch einmal an Attraktivität gewonnen. An Sommertagen nutzen mehrere Tausend Besucher aus der Region dieses kostenlose Freizeitangebot. Für die Sicherheit auf dem Wasser sowie als Ersthelfer für alle Besucher leistet seit Jahren die Wasserwacht mit ehrenamtlichen Helfern einen großen Einsatz.
Beim Wachdienst steht den Einsatzkräften sowohl für Eigenversorgung als auch für die Patientenversorgung lediglich ein Sanitärraum mit Waschbecken und Dusche hinter dem Umkleideraum zur Verfügung. Weiterhin können die Toiletten neben dem Kiosk genutzt werden. Für den Tagesbedarf im Wachraum (erstes Obergeschoss im Wachturm), in dem sich während dem Dienst die Wachmannschaft aufhält, holen die Einsatzkräfte zu Dienstbeginn den Tagesbedarf an Wasser in einem Kanister im Sanitärraum. Anfallendes Abwasser wird in der Spülschüssel zur Entsorgung zu den Toiletten getragen. Der Weg führt regelmäßig durch die Außenbewirtschaftung des Kiosks.
Für die Patientenversorgung im Sanitätsraum (Erdgeschoss im Wachturm) steht keine Wasserversorgung zur Verfügung. Dabei werden durch die Wasserwacht während des Wachdienstes zum Großteil sanitätsdienstliche Einsätze durchgeführt. In den Jahren 2007 und 2008 wurden 30 bzw. 45 Hilfeleistungen registriert.
Gerade bei den typischen Sanitätseinsätzen, wie z. B. kleinen Schnitt- und Schürfwunden, Sonnenbrand, Insektenstichen, Verbrennungen beim Grillen würde die Verfügbarkeit von Frischwasser die Versorgungsqualität wesentlich erhöhen. Sowohl die Reinigung des Wundgebiets als auch die Kühlung zur Schmerzbekämpfung lassen sich ohne eine entsprechende Wasserversorgung nur unzureichend darstellen.
Zuletzt fordert auch die Hygienesituation eine Leitungswasserversorgung und Abwasserversorgung vor Ort. Aufgrund der Zunahme von Infektionskrankheiten wie MRSA (Multi-Resistenter Stahylococcus aureus, typisches und häufiges Bakterium mit Resistenzen auf zahlreichen Antibiotika) und Grippeerkrankungen (vgl. „Neue Grippe/Schweingrippe“) sind berechtigterweise die hygienischen Standards bei der Patientenversorgung zu erhöhen.
Die Ausstattung eines betrieblichen Sanitätsraums ist in der Arbeitsstättenrichtlinie definiert. Die ASR 38/2 fordert als Mindestausstattung unter anderem „ein Waschbecken mit Spiegel und Konsole sowie Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, fließendes Kalt- und Warmwasser (bis 60 °C) aus einer Mischbatterie“.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver S c h u l t e