Antrag: Umgang mit Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen

Verfasst von Oliver. Veröffentlicht in Stadtratsarbeit

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in seiner Sitzung vom 6. November 2012 hat der Bayerische Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf-und Verordnungsgesetztes beschlossen. Mit dieser Änderung sollen die Städte und Gemeinden künftig ermächtigt werden, Alkoholverbot an bestimmten Brennpunkten im öffentlichen Raum zu verhängen. Durch eine neue Vorschrift im Landesstraf-und Verordnungsgesetz werden die Gemeinden nunmehr ermächtigt, dass sie mit Verordnungen den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr verbieten können. Damit haben die Kommunen nun flexiblere Handlungsmöglichkeiten an der Hand, um Alkoholexzesse an bestimmten Plätzen zu unterbinden. Der Gesetzentwurf wird nunmehr den Verbänden und insbesondere auch den Kommunen zur Anhörung zugeleitet; danach entscheidet über ihn der Bayerische
Landtag.

Da wir auch in Schweinfurt mit Alkoholproblemen an bestimmen öffentlichen Plätzen zu kämpfen haben, stelle ich – auch im Namen der CSU-Stadtratsfraktion – folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Stadt Schweinfurt wird beauftragt, eine Verordnung, die den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen unserer Stadt zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr verbietet, so rechtzeitig vorzubereiten, dass diese unmittelbar mit dem Änderungsbeschluss des Landesstraf-und Verordnungsgesetztes durch den Bayerischen Landtag in Kraft treten kann. Damit ist sichergestellt, dass diese Verordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Schweinfurt in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Stockinger

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